Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bonitätsmanagement der Amigovans GmbH · Stand 30.10.2026
Bonitätsmanagement der Amigovans GmbH für gewerbliche Einzelunternehmen und GmbHs. Diese Bedingungen gelten ergänzend zum jeweiligen Auftrag einschließlich seiner Paketbeschreibung. Stand 30.10.2026.
1 Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Anbieter, Vertragspartner und Betreiber der Website BoniRepair.de ist die Amigovans GmbH, Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf, Sitz Düsseldorf; Amtsgericht Düsseldorf, HRB 113075. Geschäftsführer: Emrah Tepe und Jakub Czechowicz. Kontakt: kontakt@bonirepair.de. Das Angebot ist eine unternehmensberatende Dienstleistung zur wirtschaftlichen Analyse und sachlichen Pflege von Unternehmensinformationen bei Creditreform.
1.2 Angenommen werden ausschließlich gewerbliche Einzelunternehmen und gewerblich tätige GmbHs, die für ihr eigenes benanntes Unternehmen handeln. Freiberufler, freiberufliche Tätigkeiten auch in einer GmbH, Privatkunden und andere Rechtsformen sind ausgeschlossen. Amigovans kann Gewerbenachweis, Registerangaben und Nachweise der Vertretungsberechtigung anfordern.
1.3 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Der konkrete Leistungsumfang und der Preis ergeben sich aus der bei Vertragsschluss vereinbarten Paketbeschreibung. Ein Paket gilt für ein Unternehmen. Leistungen für weitere Unternehmen oder komplexe zusätzliche Strukturen erfordern eine gesonderte Vereinbarung.
2 Voraussetzungen der Annahme
2.1 Annahmegrenze ist ein Creditreform-Bonitätsindex von höchstens 450. Bekannte Indexwerte über 450, insbesondere 500 und 600, schließen eine Paketbeauftragung aus. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbare Insolvenzbedrohung, Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung, gestellte Insolvenzanträge und eröffnete Insolvenzverfahren. Normale, vertragsgemäß bediente betriebliche Verbindlichkeiten sind allein kein Ausschlussgrund.
2.2 Der Kunde bestätigt die Voraussetzungen zur Insolvenz- und Zahlungssituation ausdrücklich durch eine nicht vorausgewählte Pflichtbestätigung. Eine Angabe des Bonitätsindex oder Auskunftsdatums wird nicht verlangt. Ein unbekannter Index allein verhindert die Bestellung nicht; die Prüfung erfolgt im beauftragten Projekt nach Zahlungseingang. Die Selbstauskunft ersetzt keine rechtliche Prüfung einer Insolvenzlage.
2.3 Die Erstprüfung umfasst den zulässigen internen Abruf der Creditreform-Auskunft, die Feststellung des Index, Sichtung und Zusammenstellung vorhandener Unterlagen, erforderliche sachliche Abstimmung einschließlich Telefonaten und eine dokumentierte Einschätzung der weiteren Bearbeitungsmöglichkeiten. Ergibt sich dabei ein Index über 450, kann Amigovans den Auftrag nach unverzüglicher Mitteilung in Textform beenden; der Kunde erhält einen eigenen Erstprüfungsbericht von Amigovans. Für die tatsächlich erbrachte und vergütungspflichtige Erstprüfung wird eine Bearbeitungs- und Aufwandspauschale von 249,00 € netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart. Sie ist im Paketpreis enthalten, wird hierauf angerechnet und nicht zusätzlich erhoben. Amigovans dokumentiert und erläutert in der Abrechnung die erbrachten Tätigkeiten und angefallenen Auskunftskosten. Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer vergütungspflichtiger Aufwand angefallen ist; die Pauschale entfällt beziehungsweise reduziert sich entsprechend. Ohne erbrachte Erstprüfung besteht kein pauschaler Einbehalt. Nicht geschuldete Vorauszahlungen einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer werden binnen 14 Kalendertagen nach Abrechnung zurückgezahlt. Ein noch nicht begonnenes Monitoring entfällt bei dieser Beendigung; dafür geleistete Vorauszahlungen werden vollständig erstattet. Gesetzliche Ansprüche und weitergehende Erstattungsrechte bleiben unberührt.
Onlinebestellung und Zahlung
3 Vertragsschluss und Unterlagen
3.1 Der Kunde wählt auf bonirepair.de sein Paket und gegebenenfalls Monitoring aus und gibt die zur Bestellung erforderlichen Unternehmens- und Kontaktdaten ein. Gewerbenachweis, wirtschaftliche Unterlagen und unterschriebene Vollmachten sind vor der Bestellung nicht erforderlich. Vor dem Absenden kann er Angaben und Auswahl prüfen und berichtigen sowie die Vertragsbedingungen einschließlich AGB speichern. Mit der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt er eine verbindliche, kostenpflichtige Bestellung ab. Amigovans speichert und nimmt diese unmittelbar danach automatisch an; damit kommt der Vertrag zustande. Eine E-Mail-Verifikation, ein Bestätigungslink oder ein zweiter Klick ist weder erforderlich noch vorgesehen.
3.2 Der Kunde erhält unmittelbar nach dem Speichern die Bestell- und Auftragsbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Sie enthält die Bestellübersicht, die ausgewählten Leistungen mit Preisen und Umsatzsteuerhinweis, eine etwaige Monitoringauswahl sowie den personalisierten Onlineauftrag (Vertrag) und die AGB als PDF-Anhänge. Die E-Mail-Adresse wird nicht gesondert verifiziert; ein Bestätigungslink oder ein zweiter Klick ist nicht vorgesehen. Die Rechnung wird als separate E-Mail mit eigener Rechnung als PDF versandt, sobald die Rechnungsnummer vergeben ist; diese Rechnungs-E-Mail ist nicht Teil der Bestellbestätigung. Es gibt keine weitere Bestellseite oder erneute Paketauswahl.
3.3 Die automatische Bestell- und Auftragsbestätigung wird automatisch und ohne E-Mail-Verifikation an die angegebene E-Mail-Adresse versandt. Sie enthält als PDF-Anhänge den personalisierten Onlineauftrag mit den übernommenen Unternehmensdaten, dem ausgewählten Paket, dessen Preis und einer etwaigen Monitoringauswahl (den Vertrag) sowie die bei Bestellung geltenden AGB. Das gemeinsame Vollmachtsblatt wird nach Eingabe beziehungsweise Ergänzung der Steuerberaterdaten bereitgestellt. Die Rechnung wird als separate E-Mail mit eigener Rechnung als PDF versandt, sobald die Rechnungsnummer vergeben ist; bis dahin wird keine Rechnungsnummer behauptet und keine Rechnung übersandt. Die Rechnung wird, sobald sie ausgestellt ist, auf die bestellende GmbH beziehungsweise auf den vollständigen Namen des gewerblichen Einzelunternehmers, gegebenenfalls ergänzt um seine Geschäftsbezeichnung, mit vollständiger Rechnungsanschrift ausgestellt. Fehlende Vollmachtsangaben können anschließend ergänzt werden; das aktualisierte Blatt wird erneut bereitgestellt. Das hindert die Versendung von Auftragsbestätigung, Vertrag und AGB nicht. Gewerbenachweise und wirtschaftliche Unterlagen sind keine Voraussetzung des Vertragsschlusses. Die formale Prüfung erfolgt nach Bestellung und Zahlung; ungeeignete Unterlagen werden nachgefordert. Ein Versandfehler der Bestätigungs-E-Mail berührt Bestand und Wirksamkeit des Vertrags nicht; der Versand wird nachgeholt. Bei Änderungen an Bestellung oder E-Mail-Adresse ist eine korrigierte Bestellbestätigung erforderlich.
4 Zahlung und Leistungsbeginn
4.1 Der Paketpreis ist vollständig im Voraus zu zahlen. Rechnungen sind binnen sieben Kalendertagen nach Rechnungsstellung per Überweisung fällig. Die Bearbeitung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Dies gilt insbesondere für Erstprüfung, Auskunftsabrufe, Analyse, Maßnahmenplanung, Unterlagenaufbereitung, Unterlagenanforderungen bei Dritten und Kommunikation mit Creditreform. Für den jeweiligen Drittkontakt müssen die erforderlichen unterschriebenen Vollmachten vorliegen. Auftragsbestätigung und Rechnung weisen auf diese Voraussetzungen hin.
4.2 Vor Zahlung erfolgen nur administrative Schritte anhand der Kundenangaben, der verbindliche Onlineabschluss, die Bestell- und Auftragsbestätigung mit Vertrag und AGB, die Rechnungsstellung und die Bereitstellung vorausgefüllter Vollmachtsformulare. Eine fachliche Bonitätsanalyse erfolgt vor Zahlung nicht. Auch Monitoring wird vor Beginn vollständig im Voraus bezahlt; es gilt Ziffer 12.
Leistungen und Vergütung
5 Vereinbarte Projektleistungen
5.1 Standard umfasst die sachliche Prüfung vorhandener Creditreform-Unternehmensinformationen, einen ausgearbeiteten Maßnahmenplan, Sichtung und Aufbereitung vorhandener Nachweise sowie die nach Kundenfreigabe abgestimmte Übermittlung aktueller, belegbarer Angaben. Die Prüfung kann Stammdaten, tatsächliche Branchenzuordnung, Geschäftsführung, Unternehmensverflechtungen und vorhandene wirtschaftliche Daten umfassen; sie ist keine Abschlussprüfung. Ist das Unternehmen noch nicht bei Creditreform erfasst, übernimmt Amigovans nach vollständigem Zahlungseingang und auf Grundlage der unterschriebenen Vollmacht die Beantragung der erstmaligen Erfassung und die Übermittlung der erforderlichen, vom Kunden freigegebenen Unternehmensunterlagen. Diese Tätigkeit ist in beiden Paketpreisen enthalten. Über Erfassung, Zeitpunkt und Bewertung entscheidet Creditreform eigenständig.
5.2 Amigovans dokumentiert Ausgangslage, Maßnahmen, Freigaben, Übermittlungen und Bearbeitungsstände. Creditreform-Auskünfte und Kontrollauskünfte werden ausschließlich intern verwendet; der Kunde erhält keine Originalauskunft oder Kopie. Er erhält einen eigenen Ergebnisbericht von Amigovans mit bearbeiteten Punkten, offenen Fragen sowie belegten Ausgangs- und Abschlusswerten einschließlich Abrufdaten. Eine Verbesserung wird nur bei belegter positiver Entwicklung ausgewiesen; unveränderte oder schlechtere Werte werden zutreffend berichtet. Eine bestimmte Veränderung oder deren ausschließliche Verursachung durch Amigovans wird nicht zugesagt. Bei ausstehender Aktualisierung folgen Zwischenstand und späterer Vergleich ohne eigene Zusatzgebühr. Bei Beendigung nach Ziffer 2.3 tritt der Erstprüfungsbericht an die Stelle des regulären Abschlussvergleichs. Bei noch nicht erfassten Unternehmen wird ein fehlender Ausgangsindex als solcher dokumentiert und nicht durch einen angenommenen Wert ersetzt.
5.3 Standard enthält zwei Nachbearbeitungsrunden. Express enthält insgesamt drei Runden, priorisierte eigene Bearbeitung sowie persönliche Analyse und Organisation mit dem Kunden. Die persönliche Analyse betrifft wirtschaftliche Informationen und organisatorischen Handlungsbedarf, keine steuerliche oder rechtliche Einzelfallbeurteilung. Die anwaltliche Weiterleitung im Expresspaket richtet sich nach Ziffer 9.
5.4 Eine Runde umfasst eine gebündelte sachliche Nachforderung oder Rückmeldung von Creditreform, deren organisatorische Abstimmung mit dem Kunden und die anschließende gebündelte Nachreichung freigegebener vorhandener Unterlagen. Zusammengehörige Rückfragen werden nach Möglichkeit gebündelt. Statusnachfragen, Wartezeiten, die Korrektur eigener Bearbeitungsfehler und ein allein wegen einer verspäteten Aktualisierung späterer Abschlussvergleich sind keine zusätzlichen kostenpflichtigen Runden.
6 Preise und zusätzliche Kosten
6.1 Standard kostet 999,00 € netto; Express 1.499,00 € netto. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Das Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden. Die vereinbarten Creditreform-Auskünfte sind enthalten und müssen über einen zulässigen Bezugsweg beschafft werden. Rechte an Auskünften werden nur im zulässigen Umfang eingeräumt.
6.2 Nach den enthaltenen Runden kostet jede weitere Runde 79,00 € netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Amigovans beschreibt vorab Anlass, Umfang und Preis. Die Zusatzrunde wird erst nach Kundenfreigabe in Textform und Zahlung ausgeführt. Ohne Freigabe entstehen keine zusätzlichen Rundengebühren.
6.3 Andere Zusatzleistungen werden vorab in Textform mit Leistungsumfang und Preis oder Stundensatz samt Kostenobergrenze vereinbart. Zusätzliche eigene Arbeiten beginnen erst nach vereinbarter Vorauszahlung. Steuerberater-, Anwalts-, Bank- und sonstige Fremdkosten sind nicht enthalten; kostenpflichtige Drittleistungen werden nicht ohne vorherige Kundenfreigabe veranlasst.
Mitarbeit und Vollmachten
7 Mitarbeit und Vollmachten
7.1 Spätestens bei vollständigem Zahlungseingang stellt der Kunde die Gewerbeanmeldung bei einem gewerblichen Einzelunternehmen beziehungsweise einen aktuellen Handelsregisterauszug bei einer GmbH, eine aktuelle BWA, eine aktuelle Summen- und Saldenliste sowie die geschäftliche Kontoverbindung (IBAN) zur Verfügung. Die Creditreform-Nummer wird angegeben, sofern bekannt. Erforderliche Vollmachten werden gesondert unterschrieben eingereicht. Liegen wirtschaftliche Auswertungen noch nicht vor, teilt der Kunde dies mit; das weitere Vorgehen wird abgestimmt, ohne deren Erstellung durch Amigovans. Der Kunde beantwortet sachliche Rückfragen rechtzeitig, benennt berechtigte Ansprechpartner und informiert über wesentliche Änderungen, insbesondere neue Ausschlussgründe. Nicht benötigte Daten Dritter sind wegzulassen oder zu schwärzen.
7.2 Nach vollständiger Eingabe der für die Vollmacht benötigten Daten wird ein gemeinsames, einseitiges Vollmachtsblatt mit zwei getrennten Abschnitten für Steuerberater und Creditreform erstellt. Eine gemeinsame Unterschrift gilt für beide vollständig ausgefüllten Abschnitte; zwei Unterschriften sind nicht erforderlich. Das Blatt wird als PDF per E-Mail zugesandt und zusätzlich auf der Website zum Download bereitgestellt. Der Kunde unterschreibt es und sendet es über den mitgeteilten Weg an Amigovans zurück. Die Dateneingabe oder Erstellung des Blatts allein erteilt keine Vollmacht. Fehlen die Steuerberaterdaten oder Auswertungszeiträume, ist dieser Abschnitt zunächst nicht erteilt; nach Ergänzung wird ein aktualisiertes Blatt zur erneuten gemeinsamen Unterschrift bereitgestellt. Ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Creditreform-Abschnitt bleibt davon unberührt. Vor dem jeweiligen Drittkontakt müssen Zahlung, die hierfür wirksame unterschriebene Vollmacht und erforderliche Freigaben vorliegen.
7.3 Der Steuerberater-Abschnitt des gemeinsamen Vollmachtsblatts berechtigt Amigovans zum sachlichen Kontakt mit der konkret benannten Kanzlei sowie zum Anfordern und Entgegennehmen der aktuellen BWA und Summen- und Saldenliste für vor der Anforderung konkret bezeichnete Auswertungszeiträume. Sie enthält die hierfür erforderliche Entbindung des Steuerberaters von seiner beruflichen Verschwiegenheit. Weitere Unterlagen bedürfen gesonderter Kundenfreigabe. Neue steuerliche Arbeiten und ein allgemeiner Zugriff auf Kanzleiunterlagen sind ausgeschlossen. Die Vollmacht gilt für diesen Auftrag und kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Creditreform-Abschnitt des gemeinsamen Vollmachtsblatts umfasst den sachlichen Kontakt mit der benannten zuständigen Stelle, das Einreichen ausdrücklich freigegebener Unternehmensdaten und Nachweise im Namen des Kunden, auftragsbezogene sachliche Rückfragen und die Entgegennahme von Antworten. Falls erforderlich, umfasst sie die Beantragung der erstmaligen Erfassung. Ein eigener Auskunftsabruf setzt zusätzlich einen zulässigen Bezugsweg voraus. Rechtliche Vertretung, Kontoverfügungen und Kreditabschlüsse sind ausgeschlossen. Unternehmensdaten und Nachweise werden nur nach ausdrücklicher Kundenfreigabe im befugten Umfang übermittelt. Keine Vollmacht umfasst Kontoverfügungen, Kreditabschlüsse, rechtliche Vertretung, Forderungsanerkenntnisse oder rechtliche Fristenbearbeitung. Amigovans verlangt keine PIN, TAN oder Bank- beziehungsweise Kanzleizugänge.
7.4 Fehlende Unterlagen, wirksame Vollmachtsabschnitte oder Freigaben werden mit Hinweis auf die Auswirkungen nachgefordert. Davon abhängige Arbeiten können bis zur Nachlieferung ruhen. Bei länger ausbleibender Mitarbeit setzt Amigovans eine angemessene Nachfrist; eine Beendigung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Vorauszahlungen verfallen nicht automatisch vollständig. Steuerberaterdaten können sofort angegeben oder nachgereicht werden: Kanzlei, Ansprechpartner soweit bekannt, Anschrift, E-Mail, Telefon und Mandantennummer soweit bekannt. Die Datenangabe allein erteilt keine Vollmacht; es gilt Ziffer 7.2.
Leistungsgrenzen und Fachberater
8 Grenzen und Entscheidungen Dritter
8.1 Amigovans schuldet die vereinbarten Tätigkeiten und konkreten Arbeitsergebnisse. Angestrebt werden eine sachlich richtige und aktuelle Darstellung des Unternehmens sowie eine wirtschaftlich mögliche Verbesserung seiner Kreditwürdigkeit. Eine bestimmte Note, Indexsenkung, Kreditgewährung, Finanzierungskondition oder Löschung zutreffender Negativmerkmale wird nicht zugesagt.
8.2 Creditreform entscheidet eigenständig über die Verarbeitung eingereichter Angaben und ihre Bonitätsbewertung. Finanzierungspartner entscheiden eigenständig über Finanzierungen. Amigovans verspricht weder bevorzugten Einfluss auf diese Entscheidungen noch eine wirtschaftliche Sanierung oder die Beseitigung von Schulden.
8.3 Amigovans ist weder eine Steuerberatungsgesellschaft noch eine Rechtsanwaltskanzlei und erbringt keine Steuer-, Rechts-, Schuldner- oder Insolvenzberatung. Nicht umfasst sind rechtliche Einzelfallprüfungen, rechtliche Vertretung, steuerliche Gestaltung, Erstellung von Steuererklärungen oder Jahresabschlüssen, neue Buchhaltungsunterlagen, Kreditvermittlung oder rechtliche Fristenbearbeitung. Liquiditätsplanung, Ergebnisplanung und Bankgesprächsbegleitung werden nicht angeboten.
9 Weiterleitung an externe Fachberater
9.1 Im Expresspaket unterstützt Amigovans bei Bedarf und nach vorheriger Abstimmung organisatorisch bei der Weiterleitung an einen geeigneten spezialisierten Rechtsanwalt. Ein Fachanwalt wird nur entsprechend seiner tatsächlichen Qualifikation benannt. Ein entsprechender Kontakt zu einem Steuerberater kann ebenfalls nach Abstimmung hergestellt werden.
9.2 Anwaltskosten sind mit der Paketpauschale nicht abgegolten. Der Kunde erteilt ein gesondertes Mandat unmittelbar an den Fachberater und klärt mit ihm Umfang, Vergütung und Zahlung. Die fachliche Beratung erfolgt ausschließlich in dessen eigener Verantwortung. Unterlagen werden erst nach ausdrücklicher Kundenfreigabe und mit entsprechender Berechtigung weitergegeben. Die Weiterleitung übernimmt oder hemmt keine gesetzlichen Pflichten und Fristen des Kunden.
Fristen und Abschluss des Auftrags
10 Eigene Bearbeitungsfristen
10.1 Die eigene Bearbeitungsfrist beträgt für Standard 28, für Express 14 Kalendertage. Sie beginnt erst bei vollständigem Zahlungseingang und vollständigen erforderlichen Unterlagen, Vollmachten und Freigaben. Amigovans bestätigt den Beginn in Textform und benennt erkennbare fehlende Voraussetzungen.
10.2 Die Frist bezieht sich auf die eigene Bearbeitung einschließlich des vereinbarten Kontrollabrufs. Bearbeitungs- und Aktualisierungszeiten von Creditreform, Steuerberatern oder anderen Dritten sind nicht zugesagt. Bei späteren Verzögerungen informiert Amigovans den Kunden, dokumentiert offene Punkte und stimmt den weiteren Zeitplan ab. Gesetzliche Ansprüche bei von Amigovans zu vertretenden Verzögerungen bleiben bestehen.
11 Abschluss und vorzeitige Beendigung
11.1 Das Projekt endet mit der vereinbarten Abschlussauswertung und dem dokumentierten Vergleich. Noch ausstehende vereinbarte Nachlieferungen werden ausdrücklich benannt. Ein unveränderter Index allein begründet keine Nichterfüllung; Ansprüche wegen nicht oder mangelhaft erbrachter eigener Leistungen bleiben unberührt.
11.2 Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben bestehen, insbesondere soweit anwendbar nach §§ 627 und 628 BGB. Bei vorzeitiger Beendigung werden tatsächlich erbrachte Leistungen und Erstattungen nach den gesetzlichen Voraussetzungen abgerechnet. Eine Vorauszahlung gilt nicht automatisch als vollständig verbraucht. Nicht geschuldete Vorauszahlungen sind zurückzuerstatten.
12 Optionales Monitoring
12.1 Monitoring wird nur bei ausdrücklicher gesonderter Auswahl beauftragt und beginnt nach Projektabschluss sowie vollständiger Vorauszahlung. Enthalten sind ein monatlicher interner Kontrollabruf über einen zulässigen Bezugsweg, ein eigener Vergleichsbericht, Informationen über festgestellte Änderungen und abgestimmte sachliche Datenpflege. Der Kunde erhält einmal monatlich eine Statusmeldung zum aktuellen Stand, festgestellten Veränderungen und gegebenenfalls erforderlichen nächsten Schritten. Diese erfolgt nach Abstimmung telefonisch, per E-Mail oder über einen anderen vereinbarten Kontaktweg, auch wenn keine Veränderungen festgestellt wurden, und ist im Monitoringpreis enthalten. Keine Echtzeitüberwachung und keine Weitergabe von Originalauskünften oder Auskunftskopien; neue Projektleistungen und zusätzliche Nachbearbeitungsrunden sind nicht enthalten.
12.2 Für Standard und Express gilt derselbe Monitoringpreis: rechnerisch 79,00 € netto pro Monat, insgesamt 948,00 € netto für zwölf Monate zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Gesamtbetrag wird für zwölf Monate im Voraus berechnet und ist binnen sieben Kalendertagen nach Rechnungsstellung, in jedem Fall vor Beginn des Monitorings, zu zahlen. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate ab Monitoringbeginn. Es gibt keine automatische Verlängerung. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist nicht vorgesehen; gesetzliche Kündigungs- und Erstattungsrechte bleiben unberührt.
Vertraulichkeit und Schlussbestimmungen
13 Vertraulichkeit und Kommunikation
13.1 Amigovans behandelt Unterlagen vertraulich und verwendet sie zweckgebunden für den Auftrag. Personenbezogene Daten werden auf entsprechender Rechtsgrundlage verarbeitet; die gesonderten Datenschutzhinweise erläutern insbesondere Zwecke, Empfänger, Speicherdauer und Rechte. Vollmacht und Datenschutzhinweise ersetzen keine erforderlichen besonderen Freigaben oder Übermittlungsberechtigungen.
13.2 Ein Kundenportal wird nicht angeboten. Kommunikation, Freigaben und Unterlagenübermittlung erfolgen über abgestimmte geeignete Wege. Vertrauliche Dokumente werden nicht über öffentliche Dateilinks bereitgestellt. Eingesetzte Dienstleister und datenschutzrechtliche Rollen sind vor Nutzung entsprechend zu regeln.
14 Haftung und Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt die gesetzliche Haftung. Die fehlende Zusage einer Bewertungsverbesserung beschränkt nicht die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.
14.2 Es gilt deutsches Recht; zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt. Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Individualvereinbarungen haben Vorrang. Die Unwirksamkeit einer Klausel lässt den übrigen Vertrag im gesetzlich vorgesehenen Umfang unberührt; an die Stelle unwirksamer Regelungen tritt das Gesetz.